Eindeutig ja. Wie die Corporation kann auch die LLC ausschließlich in Deutschland aktiv sein. In den USA müssen allerdings eine offizielle Firmenadresse sowie ein Registered Agent als Ansprechpartner für Behörden existieren. ALTON kann seinen Kunden beides stellen.
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Bei der Betriebsgründung in den USA waren anfangs sehr viele offene Fragen und Unsicherheiten. Wir haben die hohen Kosten eines spezialisierten Rechtsanwaltes gespart und mit ALTON LLC einen erfahrenen deutschsprachigen Partner gefunden, der über die Firmengründung hinaus noch alle notwendigen Zusatzservices wie Postservice, Telefon & Fax Service, Beratung und vieles mehr zu unserer vollsten Zufriedenheit bietet. - Markus Meixner (Telecommunication Software GmbH)